Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen (insbesondere der Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH).
Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres bezogen hat. Körperschaftsteuer und Einkommensteuer bestehen nebeneinander. Ein von einer Kapitalgesellschaft erwirtschafteter Gewinn rechnet daher zur Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft. Im Fall der Weiterausschüttung rechnet er ebenfalls zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (natürliche Personen) bzw. Körperschaftsteuer (juristische Personen) des Anteilseigners.
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