KonTraG

Begriff Definition
KonTraG

Abkürzung für: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

Seit dem 01.05.1998 gelten für Kapitalgesellschaften, börsen- und amtlich notierte Aktiengesellschaften neue Vorschriften zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen.

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