Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen gesetzlich dazu, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen. Betroffen sind seit 01.01.2023 fast alle, entweder unmittelbar oder mittelbar: große Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern (ab 01.01.2024 ab 1000 Mitarbeitern) und deren Zulieferer, egal welcher Firmengröße und Herkunft. Doch wie gelingt es, Transparenz über ökologische und soziale Risiken in die Lieferkette zu bringen? Wie weit ist man dafür verantwortlich, dass Zulieferer Menschenrechte achten und Umweltaspekte berücksichtigen? Wie dokumentiert man Anstrengungen und Erfolge rechtssicher und glaubwürdig? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Online-Seminar. Ihre Vorteile:
Dieses Seminar wird in Kooperation mit Akademie Herkert Deutschland durchgeführt.
1. Einführung
2. Die Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
3. Analyse der Lieferkette
4. Bewertung und Strategie erstellen
5. Verhaltenskodex und Audits
6. Wirtschaftsinitiativen und Standards
7. Berichterstattung
8. Die neue Rolle als Menschenrechtsbeauftragte*r
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