Compliance betrifft auch Ihr Unternehmen! Selbst kleine Unternehmen sind vor Regelverstößen nicht gefeit. Tricksen bei der Zeitaufzeichnung zählt genauso zum Fehlverhalten von Mitarbeitern wie unangemessenes Verhalten den Kollegen bzw. besonders dem anderen Geschlecht gegenüber oder das Tragen ungenügender Schutzkleidung bei bestimmten Tätigkeiten. Dafür haftet der Geschäftsführer und zu guter Letzt das Unternehmen. Mit Compliance-Regeln im Dienstverhältnis gewährleisten Sie regelkonformes Arbeiten im Betrieb. Damit sichern Sie sich als Geschäftsführer und auch das Unternehmen zivil- und strafrechtlich ab. Alles zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Live-Online Seminar.
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